Kleiner Nachtrag:
Wenn ich das hier richtig verstanden habe, ist lediglich das aus DBox2-Zeiten bekannte Logo geschützt vom Schriftzug her so wie es dargestellt ist zuzüglich "HD", nicht jedoch der Begriff selbst.
Wortmarke
Die Bezeichnung Bild-/Wortmarke erklärt sich aus der Kombination aus Grafik (Bild) und Text (Wort). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text oder reiner Grafik bestehen.
Hier müsste theoretisch wirklich nur der Logoersteller von damals gegen vorgehen, dann hätte sich das auch erledigt, da der Schriftzug von "Neutrino" ja nicht von "axxaro GmbH" erstellt worden ist. So könnte man den Spieß evtl. sogar noch umdrehen...
MfG BPanther
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Thx udog für das Bild.
TV: Sony Bravia KDL-46HX755, Sony Bravia KDL-40W4500 (old)
Boxen: 7x UFS910 (128MB), UFS912, UFS913, AV700, AV7000, AV7500 (DVB-S/C/T),
Edision Argus Pingulux, Vizyon820HD